16. November 2018

Regierungspräsidium (RP) muss handeln! Baubeginn könnte gehalten werden - dem Bund liegt bislang keine Nachricht des RP zu Kostensteigerung vor

Kiesewetter im engen Austausch mit Bundesverkehrsministerium (BMVI) wegen Lückenschluss B492

Anlässlich der Berichterstattung in der Heidenheimer Zeitung über eine möglichen Kostensteigerung für den Ausbau der B492 zwischen Hermaringen und Brenz und zu einer möglichen Verzögerung des Baus (HZ vom 16.11.18 "Lückenschluss an Sankt Nimmerlein") hat Wahlkreisabgeordneter Roderich Kiesewetter umgehend im Bundesverkehrsministerium nachgehakt.
 
Dort ist bislang keine Nachricht über eine Kostensteigerung durch das Regierungspräsidium (RP) eingegangen.
Wenn  die Information über  eine Kostensteigerung eingereicht wird, wird sie einer sog. „Plausibilitätsprüfung“ durch das Bundesministerium unterzogen. Sofern die Kostensteigerung plausibel ist, stünde einer raschen Genehmigung bei einer kleinen Maßnahmen wie dem Lückenschluss Hermaringen-Brenz jedoch laut Auskunft des BMVI nichts entgegen. Diese Prüfung würde in der Regel bei solch kleinen Maßnahmen sehr schnell erfolgen, so das Ministerium.  D.h. sofern das RP zügig handelt und die Kostensteigerung einreicht, spricht laut BMVI nach wie vor nichts gegen einen Baubeginn im Frühjahr 2019. Voraussetzung wäre jedoch, dass das RP zügig die nächsten Schritte einleitet.
 
Kiesewetter ist beruhigt über diese Nachricht: „Es muss nun zunächst die Kostensteigerung eingereicht werden, damit das Bundesverkehrsministerium seine Prüfung überhaupt vornehmen kann. Es bringt wenig, jetzt alle Leute aufzuschrecken. Wenn die Verantwortlichen rasch handeln, könnte der Baubeginn sogar gehalten werden!“

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