16. Mai 2014

Neuerung des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere

Bundesfamilienministerium macht auf landesweite Kampagne aufmerksam!

Bundesfamilienministerium macht auf landesweite Kampagne aufmerksam!

Am ersten Mai 2014 trat das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Mit dem Gesetz erhalten Schwangere in Not die Möglichkeit, ihr Kind sicher und – auf Wunsch vertraulich – in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen.

Damit die neuen Hilfen bei der schwierig zu erreichenden Zielgruppe der Schwangeren mit Anonymitätswunsch auch wirklich ankommen, hat das Bundesfamilienministerium ein umfangreiches Maßnahmenbündel entwickelt. Eine breite Informationskampagne mit Hilfetelefon und Online-Angebot leistet rund um die Uhr anonyme Beratung für Betroffene.

„Nicht immer bedeutet eine Schwangerschaft großes Glück für die angehende Mutter. Oft zwingen schwierige Lebensumstände die Betroffene dazu, ihre Schwangerschaft zu verheimlichen. Es ist wichtig, dass in dieser schwierigen Situation Hilfe, Beistand und Aufklärung geleistet wird, um das Kind gesund und sicher zur Welt zu bringen. Die Änderung des Gesetzes bietet hierfür die richtige Grundlage – die Kampagne des Bundesfamilienministeriums die nötige Umsetzung,“ so Kiesewetter.

Unter der kostenlosen Nummer 0800 40 40 020 erreichen Betroffene 24 Stunden lang das „Hilfetelefon – Schwangere in Not“. Weitere Informationen und konkrete Unterstützung bietet der Internetlink www.geburt-vertraulich.de.

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