23. Januar 2019

Neue Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Fördermöglichkeit für Unternehmen, Kommunen, kommunale Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen im Wahlkreis

Anfang dieses Jahres ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative in Kraft getreten. Sie knüpft an die erfolgreiche Förderung von Kälte- und Klimaanlagen an. Allein im Jahr 2018 konnten rund 430 Anlagen mit insgesamt 25 Mio. Euro gefördert werden.

Wahlkreisabgeordneter Roderich Kiesewetter weist auf die Möglichkeit hin, Förderanträge für Kälte- und Klimaanlagen zu stellen, die Anreize verstärken zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Minderung des Kältebedarfs sowie der weiteren Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase).

In allen geförderten Anwendungsbereichen dürfen ab sofort nur noch nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Erstmals werden auch CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen gefördert. Die neuen Förderbedingungen ermöglichen den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen.

Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten gleichzeitig eine Anlage zur Nutzung regenerativer Energien am Standort errichtet, kann einen Kombinationsbonus in Anspruch nehmen.

Kiesewetter: „Gefördert werden Kommunen, kommunale Einrichtungen und Betriebe, Schulen, kirchliche Einrichtungen und auch gemeinnützige Organisationen. Ich werbe in unserem Wahlkreis, diese Möglichkeit zu nutzen!“

Weitere Informationen zur Richtlinie sowie einen Förderrechner finden sich auf der Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de/kälte-klima-richtlinie

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