29. November 2014

Mack und Kiesewetter begrüßen „Allianz für den Ausbau der B29“

„Das stärkt uns den Rücken in Berlin und Stuttgart!“

„Das stärkt uns den Rücken in Berlin und Stuttgart!“

Kiesewetter und  Mack  haben vor ca. 1 Jahr gemeinsam mit dem verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestags-fraktion, Ulrich Lange, den Prozess zur nachträglichen Aufnahme der B29-Maßnahme von der A7 bis zur bayrischen Landesgrenze in den Bundesverkehrswegeplan angestoßen. Nun begrüßen sie die Allianz für den Ausbau der B29:

„Der parteiübergreifende Zusammenschluss der regionalen Verantwortlichen ist ein gutes Zeichen für den Ausbau der B29! Das stärkt uns den Rücken in Berlin und Stuttgart!
Nachdem die baden-württembergische Landesregierung den Ausbau der B29 nicht als notwendig angesehen und deshalb nicht für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hatte, versuchen wir nun gemeinsam mit den kommunalen Entscheidungsträgern den Ausbau der B29 nachträglich in den Bundesverkehrswegeplan zu bringen – und zwar in den Vordringlichen Bedarf. Ansonsten hat das Projekt keinerlei Aussicht auf Verwirklichung.

Wir werden auch weiterhin versuchen die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und zu informieren, denn wir brauchen den Rückhalt der Bevölkerung. Die Ängste der Bevölkerung bezüglich der möglichen Trassenführung müssen ernst genommen werden. Allerdings müssen auch wir durch gute Informationspolitik Ängste nehmen!

Hier erwarten wir auch von den kommunalen Verantwortlichen viel Fleißarbeit. Wir werden auch weiterhin mit aller Kraft für den Ausbau der B29 und der B29a kämpfen!“, so Kiesewetter und Mack.

Der  verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange MdB, hat gegenüber Kiesewetter zugesichert, dass die Machbarkeitsstudie bis zu  zwei Trassenplanungen umfassen darf, zum Beispiel eine Süd- und eine Nordtrasse.
Die Planungen sollten jedoch bis Jahresende vorliegen, damit die zuständigen Gremien darüber zeitnah entscheiden können.
Die Entscheidung über die Trassenauswahl erfolgt dann frühestens mit der Festlegung des Bundesverkehrswegeplans 2015, der von 2015-2030 gültig sein wird.

Ein Ausbau wird jedoch nur erfolgen wenn die Maßnahme nicht nur in den Vordringlichen Bedarf kommt, sondern auch finanziert werden kann. Mit einer Verwirklichung bereits in den nächsten Jahren ist deshalb nicht zu rechnen.

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