26. Februar 2016

Kiesewetter begrüßt Bundeswaldgesetzänderung

Ein gutes Zeichen für unsere regionalen Waldbesitzer

Ein gutes Zeichen für unsere regionalen Waldbesitzer
 
Die Bundesregierung will das Dienstleistungsangebot der Forstämter erhalten und einigte sich deshalb auf eine Änderung des Bundeswaldgesetzes.
 
Kleinwaldbesitzer werden auch künftig von den Forstämtern unterstützt. Die drei Bundesministerien für Landwirtschaft, Umwelt und Wirtschaft einigten sich am Mittwoch dieser Woche auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem das Bundeswald- und das Bundesjagdgesetz geändert werden soll.
 
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter begrüßt, dass die Ressortabstimmung endlich abgeschlossen wurde: „Besonders für Waldbesitzer in Baden-Württemberg ist es wichtig, das Dienstleistungsangebot der Forstämter zu erhalten.“ Die Forstämter sorgen bei den kleinteiligen Waldbesitzverhältnissen in Baden-Württemberg für eine flächendeckende Waldbewirtschaftung und sichern den Zugang vieler Kleinwaldbesitzer zum Holzmarkt. Dies trägt dazu bei, die Holzwirtschaft mit ihrem nachwachsenden Rohstoff aus heimischen Wäldern zu versorgen.
 
Anlass für den Gesetzentwurf ist das Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg: Danach darf die Vermarktung des Holzeinschlags aus dem Landes-, Kommunal- und Privatwald künftig nicht mehr zentral durch die Forstämter erfolgen. Mit der beabsichtigten Änderung des Bundeswaldgesetzes soll es den Forstämtern weiterhin erlaubt werden, Dienstleistungen im Privat- und Kommunalwald anzubieten – beispielsweise Holzauszeichnen, Waldbau und Holzernte.
 
Bevor der Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird, erhalten nun Länder und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Wahlkreisabgeordneter Kiesewetter begrüßt den Gesetzentwurf: „Das ist ein wichtiges und langersehntes Signal an die Waldbesitzer unserer Region. Kleinwaldbesitzer sollen so auch künftig von Forstämtern unterstützt werden dürfen. Es bleibt allen Waldbesitzer jedoch weiterhin frei, auch private Dienstleister mit Forstarbeiten zu beauftragen.“

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