02. Oktober 2015

Gute Nachricht für Krankenhäuser in Aalen, Ellwangen und Heidenheim!

Roderich Kiesewetter begrüßt Verhandlungserfolg der CDU Landesgruppe Baden-Württemberg

Roderich Kiesewetter begrüßt Verhandlungserfolg der CDU Landesgruppe Baden-Württemberg
 
Die Entscheidung bei der Krankenhausfinanzierung ist gefallen. Der Versorgungszuschlag wird erhalten bleiben. Wahlkreisabgeordneter Kiesewetter begrüßt den Verhandlungserfolg:
 
„Für die Krankenhäuser in Aalen, Ellwangen und Heidenheim ist das die wichtigste Botschaft: Der Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro wird weiter bezahlt. Der Betrag wird zukünftig von der Höhe der Personalkosten für das Pflegepersonal abhängig sein. Darüber hinaus wird ein Betrag von weiteren 500 Mio. Euro für zusätzliches Personal in der Pflege vorgesehen. Auch das Hygieneförderprogramm in den Krankenhäusern wird verlängert. Hierfür wird ein Betrag von 100 Mio. Euro eingestellt, der in der Hauptsache ebenfalls zur Aufstockung des Hygienepersonals in den Krankenhäusern dient.
 
Darüber hinaus werden künftig 50 Prozent der so genannten „Tarifschere“ von den Krankenkassen übernommen. Das ist ein sehr wichtiges Signal an unsere regionalen Krankenhäuser! Meine Landesgruppe hat hervorragend verhandelt! Es ist gut, dass dieses strukturelle Problem der Krankenhausfinanzierung nun angegangen wurde. Wichtig für Baden-Württemberg ist die komplette Abschaffung der Absenkung des Landesbasisfallwerts für kleine Krankenhäuser und die Verkürzung des bisherigen Mehrmengenabschlags um ein Jahr.
 
Ferner wurde ein weiteres Problem angegangen: die steigende Anzahl an ambulanten Patienten, die die Krankenhausinfrastruktur nutzen. Die Krankenhäuser sollen die anfallenden Gebühren künftig mit den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen mitverhandeln.
Wir haben bei der Landesgruppenklausur vor wenigen Wochen über genau diese Problematik gesprochen. Umso mehr freue ich mich nun über den Verhandlungserfolg. Das zeigt wiederum, dass Sorgen, die aufgrund eines Referentenentwurfs entstehen, verfrüht sind. Hier gilt das legendäre „Strucksche Gesetz“: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es den Abgeordneten vorgelegt wurde.
 
Nachdem das Land Baden-Württemberg sich freiwillig nicht bei den Bund-Länder-Verhandlungen zur Krankenhausreform beteiligt hat, bin ich froh, dass sich meine Landesgruppe Baden-Württemberg stark für unsere regionalen Kliniken eingesetzt hat. Hier danke ich meinem Kollegen Lothar Riebsamen, der intensiv verhandelt hat.
Schön wäre, wenn die Länder nun auch ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen würden und 100 Prozent aller Investitionen bei Gebäuden und langfristigen Wirtschaftsgütern wie zum Beispiel Röntgengeräte leisten.
 
Unsere Krankenhäuser stehen schon sehr gut da, was jedoch nicht heißt, dass die Entwicklung hier angesichts des demographischen Wandels abgeschlossen ist.“

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