02. Oktober 2018

Familienfreundliche Häuslebauer im Wahlkreis gesucht: Baukindergeld gestartet!

Roderich Kiesewetter: „Junge Familien und Alleinerziehende im Wahlkreis können profitieren!“

Ende September ist das sog. „Baukindergeld“ gestartet. Damit wird ein zentrales Vorhaben der Union umgesetzt. Familien mit einem oder mehreren Kindern können hierbei beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum finanziell unterstützt werden. Auch Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung können vom Baukindergeld profitieren.

Gewährt wird das Baukindergeld flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über zehn Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über zehn Jahre von insgesamt 12.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Gefördert wird dabei ausschließlich der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt wurde/wird.

Wahlkreisabgeordneter Roderich Kiesewetter begrüßt die Umsetzung eines zentralen Anliegens im Koalitionsvertrag: „Vom Baukindergeld können gerade auch junge Familien in unserem Wahlkreis profitieren. Hier gibt es einen zusätzlichen Anreiz ein eigenes Haus im ländlichen Raum zu bauen oder aber eine Wohnung zu kaufen. Das Förderprogramm des Bundes soll somit zur Altersvorsorge beitragen und die Eigentumsquote in Deutschland erhöhen, die im europäischen Vergleich bislang eher gering ist. Ich freue mich, wenn möglichst viele Familien mit Kinder und Alleinerziehende das Bauerkindergeld nutzen können!“

Weitere Infos zum Baukindergeld finden Sie im beigefügten Merkblatt oder unter www.baukindergeld.de

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