06. Mai 2020

Es ist keine allgemeine Impfpflicht gegen Corona geplant!

Wahlkreisabgeordneter Roderich Kiesewetter warnt vor der Verbreitung von Gerüchten

Zahlreiche Anfragen und Nachfragen erreichten Wahlkreisabgeordneten Roderich Kiesewetter, in denen vor einer angeblichen geplanten Impfpflicht gegen Corona, die Rede ist. Bezug genommen wurde hierbei vielfach auf Informationen eines Youtube-Kanals eines Fotografen sowie eines Fitness-Influencers, die angeblich über „offizielle Fakten“ informieren.

Tatsächlich handelt es sich hierbei eindeutig um Falschinformationen, die durch verschwörungstheoretische Kreise von Bürgern aufgenommen wurden.

Wahlkreisabgeordneter Kiesewetter stellt klar: „Es ist keine allgemeine Impfpflicht geplant! Es ging auch nie um eine Impfpflicht, sondern zunächst um die Überlegung zu einer Art Immunitätsnachweis. Dies wurde nun aber wegen der ethischen Überprüfung aus dem Gesetzesentwurf rausgenommen. Ebenfalls wäre ein Immunitätsnachweis mangels wissenschaftlichem Nachweis derzeit noch gar nicht möglich. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürgern sich auf offiziellen Webseiten zu informieren und nicht die Verschwörungstheorien, die z.B. auf youtube verbreitet werden, zu glauben.“

Zum Hintergrund:

Im Grunde geht es um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Der Entwurf sah ursprünglich vor, dass bei der Anordnung und Durchführung behördlich angeordneter Schutzmaßnahmen in angemessener Weise zu berücksichtigen sei, ob und inwieweit eine Person, die ihre Immunität wissenschaftlich nachweisen kann, von den Maßnahmen ganz oder teilweise ausgenommen werden kann. Wichtig in diesem Zusammenhang wäre eine zweifelsfreie Feststellung einer Immunität, die ausschließt, dass eine Infektionskrankheit von der betroffenen Person übertragen werden kann. Der Schutzzweck der behördlich angeordneten Maßnahme sollte dadurch nicht gefährdet werden.

Derzeit kann wissenschaftlich noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob durch vorhandene Antikörper (etwa wegen einer überstandenen Infektion) eine ausreichende Immunität vorhanden ist. Auch eine fehlende Ansteckungsfähigkeit aufgrund eines ausreichenden Impfschutzes kann derzeit nicht sichergestellt werden, da kein Impfstoff zur Verfügung steht.

Der Gesetzentwurf sah außerdem eine Konkretisierung der bereits heute bestehenden Impfdokumentation (§ 22 Infektionsschutzgesetz) und eine Erweiterung dieser Dokumentation auf den Immunitätsstatus vor.

Kiesewetter: „Da es derzeit noch offene Fragen bzgl. einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurde noch vor dem Beschluss der Fraktionsgremien die Streichung der entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen.“

Gleichfalls lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zunächst auch vom Ethikrat prüfen, wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität überhaupt genutzt werden könnte, sollten irgendwann mal gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Immunität bestehen. Dies ist aktuell noch nicht absehbar.

Bis dahin wurde dieser Passus aus dem Gesetzentwurf genommen.

Kiesewetter: „Dennoch bleibt es die Aufgabe der Politik, die Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen in den Blick zu nehmen, die Grundrechte einschränken und die Frage der Verhältnismäßigkeit aufwerfen – insbesondere, wenn in möglicherweise absehbarer Zeit die Immunität durch einen wissenschaftlich zweifelsfreien Antikörpertest oder eine durchgeführte Impfung festgestellt werden könnte. Wie man eine solche Immunität dann angemessen dokumentiert, wird ebenfalls zu diskutieren sein. Das betrifft auch Krankheiten, für die es bereits einen ausreichenden Impfschutz bzw. zweifelsfreie Test zum Nachweis der Immunität gibt (etwa Masern). Ausdrücklich wäre es bei diesen Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Gleichzeitig müssen wir auch ethische Belange von Menschen und Risikogruppen in den Blick nehmen. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Deutsche Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten wurde. Abschließend ist mir wichtig, nochmals klarzustellen, dass es nie um eine Impfpflicht, sondern zunächst um die Überlegung zu einer Art Immunitätsnachweis ging. Dies wurde nun aber wegen der ethischen Überprüfung rausgenommen. Ebenfalls wäre es mangels wissenschaftlichem Nachweis noch gar nicht möglich. Außerdem befindet sich das Gesetz noch ganz am Anfang des Verfahrens und der Bundestag wird hiermit zunächst noch befasst. Bislang handelt sich lediglich um einen ersten Entwurf.“

Weiterführende Informationen und den angesprochenen Gesetzesentwurf finden Sie unter folgenden Links:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz-2.html

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