15. Januar 2020

Entscheidung zur Neuregelung der Organspende

Bundestagsabgeordneter Roderich Kiesewetter spricht sich für „doppelte Widerspruchslösung“ aus.

Mit der Entscheidung über eine Neuregelung der Organspende in Deutschland mündet eine lange gesellschaftliche breite und kontroverse Debatte in einer parlamentarischen Entscheidung. Die Tragweite dieser Entscheidung – gerade emotional – lässt sich schon daran ablesen, dass bei der Abstimmung überparteiliche Entwürfe der Neuregelung respektvoll eingebracht wurden. Auch gibt es von Seiten der Fraktionen keine Abstimmungsempfehlungen. Die Debatte und die anschließende Entscheidung sind zwar eine „Sternstunde des Parlamentarismus“, dennoch wird dies aber auch dazu führen, dass die gesellschaftliche Diskussion über die Verantwortung der Menschen als potentielle Spender weitergeht. Die bis heute emotionale und zugleich pietätvoll geführte Debatte entspricht der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Entscheidung. Gerade nach der Entscheidung haben die Leute Klarheit und müssen sich dann notwendigerweise zu ihren Lebzeiten aktiv mit der Frage auseinandersetzen, ob sie bereit sind, Ihre Organe zu spenden.

Alle Vorschläge verdienen Respekt, da nachvollziehbare Argumente allen Vorschlägen zugesprochen werden können. Alle Vorschläge beabsichtigen die deutliche Steigerung verfügbarer Spenderorgane. Die „doppelte Widerspruchslösung“ sieht vor, dass künftig jede Person als Organ- und Gewebespender gilt, außer sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch erklärt. Die „Entscheidungslösung“ fordert weiterhin die ausdrückliche Zustimmung des potenziellen Spenders ein. Die Bereitschaft soll zum Beispiel bei der Ausstellung des Personalausweises oder von Hausärzten abgefragt werden, um so die Anzahl von Organspendern zu erhöhen. Die „Vertrauenslösung“ konzentriert sich auf die grundlegende Frage der Erweiterung der Todesfeststellung und des medizinischen Verfahrensablaufs.

„Ich werde mich in der heutigen Abstimmung für die doppelte Widerspruchslösung aussprechen“, sagt Bundestags-abgeordneter Roderich Kiesewetter. „Durch die Möglichkeit des Widerspruchs der Spendenbereitschaft wird niemandem die Entscheidungsfreiheit genommen“, führt Kiesewetter aus. „In der Abwägung zwischen persönlicher Freiheit und gesellschaftlicher Notwendigkeit bedarf es jedoch einer Regelung, die den gesamtgesellschaftlich größten Nutzen ermöglicht“, begründet Kiesewetter seine Entscheidung weiter. „Jeder Mensch ist solange Organ-spender bis er widerspricht. Niemand wird übergangen, aber der so wichtigen und eilbedürftigen Erhöhung der Zahl von Spendenorganen wird Rechnung getragen“, so Kiesewetter.

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