28. September 2020

Endlagersuche Zwischenbericht: Erste Gebiete werden als mögliche Endlagerstandorte definiert

Roderich Kiesewetter: „Das Verfahren läuft mit maximaler Transparenz ab. Unsere Region wird weiter untersucht, ich halte eine Auswahl in den folgenden Stufen für unwahrscheinlich, aber auch nicht für ganz ausgeschlossen.“

Heute hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den ersten Zwischenbericht entsprechend dem Standortauswahlgesetz veröffentlicht. In diesem Bericht sind alle Gebiete in Deutschland für weitergehende Untersuchungen bestimmt, die aus geologischer Sicht für ein Endlager infrage kommen. Zugleich werden damit jene Gebiete bestimmt, die wegen definier¬ter Ausschlusskriterien aus der weiteren Un¬tersuchung ausscheiden.

Wahlkreisabgeordneter Roderich Kiesewetter: „Auch unsere Region befindet sich unter den Gebieten, die nun im weiteren Verfahren näher untersucht werden. In der Region Ostwürttemberg  sind sog. Opalinuston-Schichten vorhanden, damit ist die Region im Teilgebiet mit dem Wirtsgestein „Tongestein“ enthalten. Ferner ist unsere Region ebenfalls im Teilgebiet „Kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge“ enthalten.  Somit wurde unsere Region zumindest in der ersten Stufe nicht ausgeschlossen. Einen der 299 Bundestagswahlkreise wird es sicher treffen, der dann Verantwortung für das gesamte Bundesgebiet übernehmen muss. Dies gilt es anzuerkennen.

Insg. werden 90 Teilgebiete unterschiedlicher Größe untersucht, wobei in etwa die Hälfte des gesamten Bundesgebietes betroffen ist. Wir gehen jetzt den ersten Schritt, mit dem ungünstige Gebiete vom weiteren Suchverfahren ausge¬schlossen werden. Wenn die geologischen Voraussetzungen nicht stimmen oder beispielsweise in einer Region Erdbebengefahr oder Vulkanismus droht, dann kann dort sinnvollerweise kein Endlager errichtet werden. Das Ganze geschieht mit maximaler Transparenz, weil die entschei¬dungserhebli¬chen geologischen Daten und die Entscheidungskriterien öffentlich gemacht werden.

Für mich ist wichtig, dass der letztlich gefundene Standort von allen Betroffenen als bestmöglicher akzeptiert werden kann. Deshalb ist es ebenso elementar, dass wir uns an das nach langer öffentlicher Diskussion 2017 gesetzlich festgelegte Verfahren halten. Leider wird von einigen versucht unbegründeter Weise das Vertrauen in dieses Verfahren zu beschädigen oder zu zerstören. Das Verfahren läuft jedoch absolut transparent und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ab! In den weiteren anstehenden Schritten werden mögliche Gebiete für einen Endlagerstandort schrittweise reduziert.  Das heißt für unsere Region, dass wir die weiteren Untersuchungen abwarten müssen. ich halte eine Auswahl in den folgenden Stufen für unwahrscheinlich, aber auch nicht für ganz ausgeschlossen. Wo das Endlager schließlich gebaut werden soll, wird erst 2031 entschieden.“

Hintergrund:

Das Verfahren zur Standortsuche für ein Endlager beruht auf der schrittweisen Reduzierung mögli-cher Gebiete für einen Endlagerstandort. Wo das Endlager schließlich gebaut werden soll, wird erst 2031 entschieden. Bis dahin wird in jeder Phase durch wissenschaftlichen Vergleich der Eignung auf der Basis umfangreicher geologischen Daten entschieden, welche Gebiete weiter untersucht werden sollen und welche Gebiete ausscheiden. Dafür stehen der Vorhabenträgerin, der BGE, Millionen von Einzeldaten zur Verfügung, die von den verschiedenen geologischen Landesämtern zur Verfügung ge¬stellt werden. Die allermeisten Daten sind öffentlich. Soweit noch berechtigte Geheimhaltungsinte¬ressen bestehen, kann das unabhängige „Nationale Begleitgremium“ Einsicht in diese Daten nehmen und ihre korrekte Berücksichtigung prüfen. Auch während des Beratungsprozesses und im fortschrei¬tenden Suchverfahren sind Erweiterungen oder Eingrenzungen der Gebietskulisse möglich, sofern neue Erkenntnisse das nahelegen.

Um den gesellschaftlichen Konsens für die Suche nach einem bestmöglichen Standort für ein Endlager herzustellen, wurde im Rahmen des Standortauswahlgesetzes das Nationale Begleitgremium gegründet. Das Nationale Begleitgremium ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium. WissenschaftlerInnen, Studierende, interessierte BürgerInnen - die Bandbreite der Mitglieder spiegelt die Vielfalt der Gesellschaft wider.

Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts folgen weitere gesetzlich vorgegebene Schritte. In drei Terminen wird der Bericht in der sogenannten Fachkonferenz Teilgebiete erörtert und im Detail von der BGE erläutert. Zu der Fachkonferenz lädt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BASE) als Träger der Öffentlichkeitsarbeit und Aufsichtsbehörde ein. Eingeladen sind alle interessier¬ten Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Gebietskörperschaften der betroffenen Regionen, Vertre¬ter gesellschaftlicher Organisationen und Initiativen und Vertreter der Wissenschaft, alles in allem ein sehr großer Kreis. Zur Vorbereitung der drei Termine findet am 17.und 18. Oktober 2020 in Kassel eine Auftaktveranstaltung statt. Sie wird coronagerecht mit einem kleinen Präsenzanteil (ca. 240 Per¬sonen, ausgelost aus allen vier oben genannten Personengruppen) und ansonsten als Onlineveran¬staltung stattfinden, so dass auch online Fragen an die BGE möglich sein werden. Die drei anschlie¬ßenden Konferenztermine sind bereits festgelegt. Sie finden vom 04. - 07. Februar 2021 in Kassel, vom 15. - 18. April 2021 in Darmstadt und vom 10. - 13. Juni 2021 in Berlin statt.

Innerhalb eines Monats nach der letzten Fachkonferenz muss ein Abschlussbericht erstellt werden, der Anregungen und Bedenken der Teilnehmer zusammenfasst und von der BGE im weiteren Prozess ausgewertet wird. Die Organisationsstruktur und Arbeitsweise der Fachkonferenzen bleibt den Teil¬nehmern selbst überlassen. Das BASE leistet nur organisatorische Hilfestellung (Räumlichkeiten, Technik, Protokollerstellung etc.).

Auf Grundlage der Ergebnisse des Abschlussberichts, weiterer vertiefter Untersuchungen und der An¬wendung der in der Sicherheitsverordnung beschriebenen Sicherheitskriterien schlägt die BGE die Gebiete vor, die oberirdisch erkundet werden sollen. Dieser Vorschlag erfolgt erst nach der Bundes¬tagswahl und diese Gebiete müssen dann durch Bundesgesetz festgelegt werden. Sie werden von der Anzahl und der Fläche her erheblich kleiner sein als dies im Zwischenbericht Teilgebiete dargestellt sein wird.

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