30. Juni 2017

Die „Flexi-Rente“ ist endlich komplett!

Kiesewetter MdB zur vollständigen Einführung der „Flexi-Rente“ Kiesewetter: „Die Flexi-Rente ist ein starkes Signal für den Zusammenhalt der Generationen – insbesondere in unserer Heimat!“

Kiesewetter MdB zur vollständigen Einführung der „Flexi-Rente“ Kiesewetter: „Die Flexi-Rente ist ein starkes Signal für den Zusammenhalt der Generationen – insbesondere in unserer Heimat!“
 
Zum 1. Juli treten die mit dem Flexirentengesetz beschlossenen neuen Hinzuverdienstregelungen in Kraft. „Damit machen wird den Weg frei für individuelle Gestaltungsfreiheit, wie sie sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen“, erklärte Kiesewetter MdB.
 
Mit den neuen flexibleren Grenzen beim Hinzuverdienst werden Teilrente und Hinzuverdienst flexibel und individuell miteinander kombinierbar. „Das Flexirenten-Gesetz macht es interessanter und einfacher, das Berufsleben mit einer Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug im Alter ausklingen zu lassen. Gerade aufgrund des Fachkräftemangels auch bei uns in der Region trägt dieses Gesetz zum Zusammenhalt der Generationen bei: Ältere Arbeitnehmer können ihre Rente aufstocken, während die Jüngeren von der Erfahrung der Älteren im Betrieb lernen“, so Kiesewetter.
 
Das vereinfachte stufenlose Anrechnungsmodell sieht die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes bis zu einer anrechnungsfreie Obergrenze von 6.300 Euro jährlich bei Teilrentenbezug vor. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Erst wenn die Obergrenze, das individuelle höchste Einkommen der vorangegangenen 15 Jahre, überschritten ist, kommt es zu einer vollen Anrechnung. „Gerne hätten wir seitens der Union diese Regelung noch großzügiger ausgestaltet, aber der Koalitionspartner SPD machte da nicht mit“, erläuterte Kiesewetter.
 
Die Union setzt generell auf mehr Flexibilität beim Renten-eintritt. Bereits mit dem Gesetz über Leistungsverbesserun-gen in der gesetzlichen Rentenversicherung, das seit dem 01. Juli 2014 in Kraft ist. Zudem wurde ermöglicht, Arbeitsverträge mit einer festen Altersgrenze über diese hinaus im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtssicher zu verlängern.
 
Wer in Zukunft eine Rente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, kann damit auch seinen Rentenanspruch verbessern. Wer zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag einen freiwilligen Arbeitnehmerbeitrag leistet, sorgt damit für zusätzliche Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Bisher war nur ein Arbeitgeberbeitrag fällig, der sich nicht rentensteigernd auswirkte. Zudem kann ein Arbeitnehmer, der sich die Möglichkeit offen halten will, schon früher als zum regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen. Früher musste er dafür einen Abschlag von 0,3 Prozent monatlich von seiner späteren Rente in Kauf nehmen. Mit dem Gesetz kann er ab dem 50. Lebensjahr statt bisher mit 55 Jahren freiwillig Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse vornehmen und den Abschlag von 0,3% reduzieren. Auch diese im Flexirentengesetz geregelten Verbesserungen sind bereits in Kraft.

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