25. Januar 2018

Bundesunterstützung für Menschen mit Behinderung in Heidenheim

Kiesewetter: „Der Bund unterstützt die Arbeitsgemeinschaft Inklusion GLGL in Heidenheim!“

Der Bund fördert im Wahlkreis Aalen-Heidenheim das Projekt der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ durch eine weitere Bewilligung einer Zuwendung.
 
Die Arbeitsgemeinschaft Inklusion Gemeinsam leben gemeinsam lernen (GLGL) Heidenheim e.V. plant die Einrichtung einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung in Heidenheim und erhält hierfür Fördermittel in Höhe von rd. 130.000 Euro.
 
Bei den Beratungsangeboten geht es um die frühzeitige und kostenlose Beratung von Menschen mit Behinderung, um Hilfe für mehr Selbstbestimmung zu geben. Von der Lebensberatung, über Behörden-Angelegenheiten bis zu Rechte, Pflichten und Teilhabeleistungen geht es um ganzheitliche, unentgeltliche und unbürokratische Beratungsleistungen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Peer-Beratung, d.h. die Beratung durch selbst Betroffene.
 
Wahlkreisabgeordneter Kiesewetter: „Ich freue mich sehr über die Fördermittel für das Projekt in Heidenheim. Damit unterstützt der Bund nun mit rund 755.000 Euro Bundesmitteln die Teilhabeberatung im gesamten Wahlkreis. Hierbei helfen Betroffene anderen Betroffenen und können aus eigener Erfahrung und mit eigenem Wissen wertvolle Hilfe für ein selbstbestimmtes Leben geben. Es ist wichtig bei der Beratung anzusetzen. Dennoch sind noch in vielen Bereichen Verbesserungen nötig.“
 
Weitere vom Bund geförderte Beratungsangebote im Wahlkreis, werden von der KBS Arbeit und Integration (Wört) (rd. 188.000 Euro) und durch den Verein Gemeinde-Psychiatrie im Ostalbkreis e.V. (rd. 437.000 Euro Bundesmittel) geplant.
 
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert ab dem 1. Januar 2018 auf Grundlage des neuen § 32 SGB IX niedrigschwellige, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratungsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen. Der Fokus der Förderung liegt hierbei auf dem Ausbau des Peer Counselings, der Beratung von Betroffenen durch Betroffene. Es gilt, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck zu fördern und ihnen eine ihren Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung zu ermöglichen.

 

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