17. Februar 2021

Bürger sollen in Zukunft durch ein neues Gesetz beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer die gleichen Daten angeben müssen

Registermodernisierungsgesetz verbessert digitale Verwaltungsleistungen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Dadurch wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register eingeführt. Zu diesen relevanten Registern gehören beispielsweise das Melde-, Personenstands-, oder Fahrzeugregister. Dieses Registermodernisierungsgesetz ist Teil des Onlinezugangsgesetzes, das vorsieht, dass bis Ende 2022 Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anbieten.
 
Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter zeigt sich erfreut über diese Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger: „Das Registermodernisierungsgesetz ist willkommen und hilfreich, um die öffentliche Verwaltung nachhaltig zu digitalisieren. Um diese nutzerfreundliche Digitalisierung hinzubekommen, ist es wichtig, dass Daten und Nachweise elektronisch endlich übermittelt werden können.“
Damit diese Übermittlung der Daten nur einmal und ohne Verwechslung geschieht, eignet sich die Steuer-Identifikationsnummer als Identifikator. Insbesondere, da diese bereits heute breite Verwendung in den Registern der Behörden findet. Zudem wird die Nummer zufällig erzeugt und enthält so selbst keine Informationen über die Bürger.
 
Konkret werden durch das neue Gesetz Bürger in Zukunft nicht mehr gebeten, Angaben wieder und wieder zu machen. Auch Nachweise, wie beispielsweise die Meldebescheinigung oder die Geburtsurkunde, müssen nicht mehr vorgezeigt werden, wenn diese der Verwaltung bereits vorliegen. Diese Nachweise können mit dem Einverständnis der betroffenen Person bei der Behörde, die diese Nachweise bereits hat, angefordert werden.
Dazu Roderich Kiesewetter: „Auch für den Datenschutz ist gesorgt, denn über ein sogenanntes „Datencockpit“ soll jeder Bürger zukünftig bequem und digital nachvollziehen können, welche Behörde, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche Daten zugegriffen hat. Das ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf die Transparenz.“

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