14. Februar 2020

Baurecht für Nordumfahrung Ebnat rückt näher!

Roderich Kiesewetter: „Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger in Ebnat. Die Weichen sind gestellt!“

Heute wurde der Investitionsrahmenplan (IRP) vom Bundesverkehrsministerium vorgestellt. Mit dem IRP werden die vom Deutschen Bundestag in den Ausbaugesetzen beschlossenen Infrastrukturvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 weiter konkretisiert. Er enthält für die Jahre 2019-2023 ausschließlich die Projekte mit einem fortgeschrittenen Planungsstand.

Gute Nachrichten verkündet der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter: „Darin enthalten ist der Teil „Nordumfahrung Ebnat“ der Gesamtmaßnahme B29a. Für die 2,1 km lange Strecke ist das Baurecht in greifbare Nähe gerückt und der Finanzbedarf von 4,9 Millionen Euro vom Bund vorgesehen. Dieser Teil befindet sich in der Kategorie B - Neu zu beginnende Vorhaben. Planung und Schaffung von Baurecht müssen nun weiter engagiert vorangetrieben werden. Die finanziellen Mittel sind vom Bund mit der Entscheidung im IRP gegeben. Das sind sehr gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger in Ebnat, die bereits jahrzehntelang auf eine Lösung für die Verkehrssituation warten. Es geht voran, die Weichen sind gestellt. Das zeigt auch, dass die zähen gemeinsamen Anstrengungen mit den Bürgerinnen und Bürgern, der fleißigen Bürgerinitiative, die erheblichen Anstrengungen der Stadt Aalen und die Unterstützung meines Kollegen Ulrich Lange sich gelohnt haben. Ich bin froh, dass unsere langjährigen Gespräche und harten Bemühungen wie auch unsere Geduld erfolgreich waren und bin zuversichtlich, dass es in Ebnat voran geht.“

Auch weitere Verkehrsprojekte der Region sind im IRP enthalten, berichtet Kiesewetter: „Die restliche B29a und der 3-streifige Neubau B29n Röttingen –Nördlingen sind in der Kategorie C – sonstige wichtige Vorhaben enthalten. Damit sind Projekte gemeint, die sich im frühen Planungsstadium befinden, weshalb das Baurecht voraussichtlich erst nach 2023 erlangt werden kann. Wichtig aber und gut für unsere Region ist, dass beide jetzt im IRP enthalten sind.“

Der Investitionsrahmenplan ist online einsehbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/investitionsrahmenplan-2019-2023.pdf?__blob=publicationFile

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