03. April 2021

Virtuelle Impulse zum Lieferkettengesetz

Kiesewetter lädt zur digitalen Diskussion am 10. April

Das Bundeskabinett hat am 3. März 2021 den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen. Dieses Gesetz soll in Erfüllung des Koalitionsvertrages Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen und die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette der Unternehmen gewährleisten.

Durch das Gesetz sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Ziel des Gesetzes ist es,  einerseits die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen zu stärken und andererseits den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung zu tragen.

„Wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann, wird in den kommenden Wochen im Bundestag diskutiert werden. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben mir bereits geschrieben und Anregungen hierzu gemacht. Gerne möchte ich deshalb die Gelegenheit nutzen und die Anregungen und Forderungen digital zu diskutieren“, so der direktgewählte Abgeordnete Roderich Kiesewetter.

Die virtuelle Diskussion findet statt am Samstag, 10. April, 18.30 Uhr digital bei Webex.

Um die Zugangsdaten zu erhalten und mitzudiskutieren, reicht eine kurze E-Mail an roderich.kiesewetter@ bundestag.de.

„Am Ende der Beratungen im Bundestag muss ein Gesetz stehen, das wirksam die Menschenrechte der in Lieferketten betroffenen Menschen schützt. Wir müssen aber auch die unternehmerische Seite sehen. Es muss beachtet werden, daß die Bestimmungen im Gesetz nicht tatsächlich entwicklungspolitisch gewünschte, verantwortlich gestaltete Handels- und Investitionsbeziehungen mit Entwicklungsländern erschweren. Auch dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordert werden. Das Vorhaben soll zwar noch in dieser Legislatur vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Zugleich bleibt weiterhin das Ziel, eine möglichst zügige Verständigung auch in der Europäischen Union auf einen entsprechenden europäischen Rechtsrahmen zu finden. Ich freue mich über Ihre Teilnahme und die Diskussion.“, so der Abgeordnete.  

 

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