26. März 2019

Schulen können Unterricht und mit 5,5 Milliarden Euro die digitale Infrastruktur verbessern

Kiesewetter: „Die Digitalisierung in den Schulen ist längst überfällig und ein starkes Zeichen an Schülerinnen und Schüler“

Nach langem Ringen wurde im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat die Finanzierung des Digitalpakts beschlossen. Bereits im November 2018 hatte der Bundestag der notwendigen Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Hierfür waren jeweils 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Strittig war bis zum Schluss, wie stark der Bund in die Finanzierungshoheit der Länder eingreifen solle.

Kiesewetter: „Die Digitalisierung in den Schulen ist längst überfällig und ein starkes Zeichen an Schülerinnen und Schüler, für alle Eltern und für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems. Mit dem Digitalpakt wird der Weg frei für Investitionen in flächendeckende moderne digitale Infrastrukturen in Deutschlands Schulen.“

Die Mittel für die Schulen können voraussichtlich noch dieses Jahr fließen.

Fünf Milliarden Euro vom Bund und weitere 500 Millionen Euro von den Ländern bedeuten einen kräftigen Schub für guten Unterricht in Deutschland. Weil wir als Bund dem Bereich digitale Bildung eine besondere Bedeutung zumessen, übernehmen wir mit einem Finanzierungsanteil von 90 Prozent beim Digitalpakt auch eine besondere Verantwortung, führte Kiesewetter aus. Allerdings müssen die Länder die Mittel auch weitergeben und nicht zweckentfremden!

Ab sofort können Bildungseinrichtungen mit den Vorbereitungen für die Antragstellung beginnen.

Kiesewetter: „Jetzt ist aber zügiges Handeln vor Ort gefragt. Die Chancen, die sich mit dem Digitalpakt für die Schulen eröffnen, müssen von den zuständigen Akteuren in den Städten und Kommunen vor Ort in vollem Umfang genutzt werden. Der Ball liegt jetzt bei den Schulträgern. Die notwendigen Konzepte für die Beantragung der Mittel sollten bereits jetzt erarbeitet werden. Wichtig ist, dass bereits laufende und neu zu beantragende Maßnahmen nicht vermischt werden dürfen.“

Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wollten wir von Anfang an die Länder mit einem kräftigen Anschub für die Digitalisierung der Schulen in Deutschland unterstützen, ohne aber die Architektur des Grundgesetzes zu verschieben. Das ist jetzt gelungen. Der Bund unterstützt die Länder aus einem gesamtstaatlichen Interesse heraus, wobei die Verantwortung für das Bildungswesen klar in der Zuständigkeit der Länder verbleibt, so Kiesewetter abschließend.

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