12. August 2021

KfW-Förderprogramme im Bereich Bauen im Landkreis Heidenheim und im Ostalbkreis mit reger Nachfrage

Insbesondere das Baukindergeld und die Förderung energieeffizienter Sanierungen wurden im ersten Halbjahr 2021 stark bezuschusst

Die Förderbank des Bundes und der Länder, KfW, informierte den direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten Roderich Kiesewetter über die Förderung in den vergangenen Monaten in seinem Wahlkreis.

Sowohl im Ostalbkreis als auch im Landkreis Heidenheim war das Baukindergeld weiterhin stark nachgefragt.  Die von der großen Koalition eingeführte Förderung des Ersterwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern ist somit ein voller Erfolg. So flossen im Ostalbkreis bei 263 genehmigten Anträgen insgesamt 5,6 Millionen Euro an Baukindergeld. In Heidenheim waren es bei 139 Anträgen 2,7 Millionen Euro.
Seit der Einführung des Baukindergelds 2018 haben in beiden Landkreisen 2495 Familien und Alleinerziehende davon profitiert. Insgesamt wurden im Ostalbkreis Förderungen in Höhe von 36,3 Mio. ausgezahlt und im Landkreis Heidenheim 17,6 Mio.

Roderich Kiesewetter: „Es freut mich, wie gut das Programm bei uns im Wahlkreis aufgenommen und nachgefragt wurde. Der einzige Weg, um kurz- und langfristig mehr Wohnraum zu schaffen ist das Bauen. Umso wichtiger ist, dass die zukünftige Bundesregierung hier am Ball bleibt.“

Auch die Förderungen der KfW-Bank zum altersgerechten Umbau von Wohneinheiten sowie der energieeffizienten Sanierung von Immobilien fanden im Wahlkreis regen Anklang. So wurden im Ostalbkreis und im Landkreis Heidenheim Baumaßnahmen zum altersgerechten Umbau an Haus und Wohnung in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Euro gefördert.

Die energieeffiziente Sanierung wurde im Ostalbkreis mit 110,6 Millionen Euro gefördert. Im Landkreis Heidenheim wurden Mittel in Höhe von 31,9 Millionen Euro bewilligt.

Roderich Kiesewetter: „Die hohen Summen im Bereich der Energieeffizienz freuen mich persönlich sehr. Jede und Jeder muss seinen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 leisten. Dabei muss die Bundesregierung aber selbstverständlich unterstützend zur Seite stehen. Ich wünsche mir daher, dass noch mehr Bürgerinnen und Bürger sich über die Angebote der KfW informieren und diese auch nutzen.“

Weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten:
Familien mit Kindern und Alleinerziehende können, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erteilt bekommen haben, einen Antrag auf Baukindergeld bis zum 31.12.2023 stellen.
Weitere Details, sowohl zum Baukindergeld als auch zu den anderen Fördermöglichkeiten, sind online zu finden unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen

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